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   VGH Bayern, 26.03.2020 - 3 ZB 18.713   

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https://dejure.org/2020,8425
VGH Bayern, 26.03.2020 - 3 ZB 18.713 (https://dejure.org/2020,8425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2020 - 3 ZB 18.713 (https://dejure.org/2020,8425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2020 - 3 ZB 18.713 (https://dejure.org/2020,8425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 39 Abs. 1 S. 2 und 3; BayBesG Art. 69 Abs. 1, 71, 73, 74; BayHLeistBV §§ 1, 2 S. 1 Nr. 2; §§ 4 bis 8
    Gewährung von besonderen Leistungsbezügen

  • rewis.io

    Gewährung von besonderen Leistungsbezügen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2020 - 3 ZB 18.713
    Diese Ermessensentscheidung ist nur eingeschränkt auf Ermessensfehler hin gerichtlich überprüfbar (BVerfG, U.v. 14.2.2012 - 2 BvL 4/10 - juris Rn. 179, 181).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2020 - 3 ZB 18.713
    Sie sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2020 - 3 ZB 18.713
    Sie sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 4 C 31.13

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Hagedorn-Verfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2020 - 3 ZB 18.713
    Sie hat nicht die Pflicht zur erschöpfenden, gewissermaßen gutachterlichen Auseinandersetzung mit allen sich anlässlich des Erlasses des Verwaltungsakts ergebenden Sach- und Rechtsfragen (BVerwG, U.v. 27.11.2014 - 4 C 31.13 - juris Rn. 8).
  • BSG, 09.07.2015 - B 9 SB 19/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2020 - 3 ZB 18.713
    Je mehr Aussagen von Sachverständigen oder Zeugen zum Beweisthema bereits vorliegen, desto genauer muss der Beweisantragsteller auf mögliche Unterschiede und Differenzierungen eingehen (BSG, B.v. 9.7.2015 - B 9 SB 19/15 B - juris Rn. 15).
  • VG Berlin, 22.06.2016 - 28 K 204.14

    Besoldungsrecht: Gewährung von besonderen Leistungsbezügen eines Professors;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2020 - 3 ZB 18.713
    Denn die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob und in welchem Grade ein Universitätsprofessor im Rahmen seiner hauptamtlichen Tätigkeit besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung erbracht hat, ist - vergleichbar mit der Bewertung der fachlichen Leistung im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung - ein dem Dienstherrn von der Rechtsordnung vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis (VG Freiburg, U.v. 16.7.2014 - 1 K 1273/13 - juris Rn. 70; VG Berlin, U.v. 22.6.2016 - 28 K 204.14 - juris Rn. 25; vgl. zum Beurteilungsspielraum auf der Tatbestandsseite bei der Festsetzung von Leistungsstufen, Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Aufl., § 13 Rn. 38 ff.; Kathke ZBR 2006, 357).
  • VG Freiburg, 16.07.2014 - 1 K 1273/13
    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2020 - 3 ZB 18.713
    Denn die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob und in welchem Grade ein Universitätsprofessor im Rahmen seiner hauptamtlichen Tätigkeit besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung erbracht hat, ist - vergleichbar mit der Bewertung der fachlichen Leistung im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung - ein dem Dienstherrn von der Rechtsordnung vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis (VG Freiburg, U.v. 16.7.2014 - 1 K 1273/13 - juris Rn. 70; VG Berlin, U.v. 22.6.2016 - 28 K 204.14 - juris Rn. 25; vgl. zum Beurteilungsspielraum auf der Tatbestandsseite bei der Festsetzung von Leistungsstufen, Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Aufl., § 13 Rn. 38 ff.; Kathke ZBR 2006, 357).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 - 1 L 97/21

    Gewährung besonderer Leistungsbezüge an Hochschulprofessor - Zulage

    Der Hochschule ist für die Bewertung des unbestimmten Rechtsbegriffs der besonderen, erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen sowie der diesen Begriff näher erläuternden und konkretisierenden Leistungsdefinitionen (etwa "deutlich über die Erfüllung der Dienstpflichten hinausgehende Leistungen", "das Profil des Faches/Fachbereichs als Forschungs- und/oder Lehrinstitution nachhaltig prägende Leistungen") ein weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 C 22.18 -, juris Rn. 28, 31 zur leistungsbezogenen Besoldung gemäß §§ 3 ff. BLBV; BayVGH, Beschluss vom 26. März 2020 - 3 ZB 18.713 -, juris Rn. 15; VG Freiburg, Urteil vom 16. Juli 2014 - 1 K 1273/13 -, juris Rn. 70; VG C-Stadt, Urteil vom 22. Juni 2016 - 28 K 204.14 -, juris Rn. 25; Jaburek, ZBR 2018, 405 [411]; Geis, in: Fürst, GKÖD, Band III, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, § 33 BBesG Rn. 12; Clemens u.a., Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Band I, § 33 BBesG Rn. 14).

    Hat die Hochschule nach § 8 Satz 1 HLeistBVO LSA eine Ordnung (Satzung) oder Richtlinien für das Verfahren und die Voraussetzungen der Gewährung von besonderen Leistungsbezügen erlassen, so ist sie (aufgrund des Gleichheitssatzes) an diese Bestimmungen hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzulegenden Maßstäbe gebunden; das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob jene Regelungen eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und auch mit den sonstigen gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015, a. a. O. Rn. 10, und vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris Rn. 21, jeweils zu Beurteilungsrichtlinien; BayVGH, Beschluss vom 26. März 2020, a. a. O.).

    Nach dem eindeutigen Wortlaut sowohl von § 30 Abs. 1 Satz 1 LBesG LSA als auch von § 2 Nr. 2, § 4 Abs. 1 Satz 1 HLeistBVO LSA und § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 4 Abs. 1 Satz 1 LeistBO 2014 ist die Entscheidung über das "Ob" und "Wie" der Gewährung als Ermessensentscheidung ausgestaltet, die gerichtlich (nur) auf Ermessensfehler hin überprüfbar ist, etwa auf einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris Rn. 179 ff.; BayVGH, Beschluss vom 26. März 2020 - 3 ZB 18.713 -, juris Rn. 16; VG Freiburg, Urteil vom 16. Juli 2014 - 1 K 1273/13 -, juris Rn. 61 f.).

    (2) Ebenso wenig ist es der Beklagten - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - rechtlich verwehrt, die als monatliche Zulagen gewährten besonderen Leistungsbezüge in "pauschaler" Höhe nach von ihr gebildeten Leistungsstufen zu vergeben (vgl. § 5 Abs. 1 LeistBO 2014; s. hierzu SächsOVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 2 A 996/19 -, juris Rn. 2 f., 9; BayVGH, Beschluss vom 26. März 2020 - 3 ZB 18.713 -, juris Rn. 3 ff., 11, 15; VG Freiburg, Urteil vom 16. Juli 2014 - 1 K 1273/13 -, juris Rn. 66; Jaburek, ZBR 2018, 405 [407]).

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